AGB · Innova-Haus Allgemeine Geschäftsbedingungen Eine Marke der Innova Projekt GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der Innova Projekt GmbH („Auftragnehmer") und ihren Kunden („Auftraggeber") im Zusammenhang mit der Planung, Lieferung und Montage von vorgefertigten Holzhäusern unter der Marke „Innova-Haus".

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Online-Preiskalkulationen über den Preis-Kalkulator und Konfigurator dienen der unverbindlichen Orientierung und stellen kein bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag und der zugehörigen Bau- und Leistungsbeschreibung. Bilder, Visualisierungen und Beispielgrundrisse auf der Website dienen nur der allgemeinen Darstellung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Vertrag genannten Preise. Zahlungsbedingungen, Abschlagspläne und Sicherheiten werden im Einzelvertrag geregelt.

Die Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders angegeben, im Bruttopreis enthalten.

§ 5 Liefer- und Ausführungsfristen

Liefer- und Ausführungstermine werden im Einzelvertrag verbindlich vereinbart. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Witterungseinflüsse oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass folgende Voraussetzungen vor Beginn der Bauleistung vorliegen:

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Werkleistungen am Bauwerk beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird im Rahmen des Vertragsschlusses ausgehändigt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026
Innova Projekt GmbH, Marktplatz 25, 67547 Worms